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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sircharls
14.01.2005, 16:06 Uhr

Amtshandlung rechtens oder ???

Darf ein in Zivil aber nicht im Dienst befindlicher
Polizeibeamter bei einer strittigen Situation im
Straßenverkehr, bei der er eine der streitenden
Parteien ist, Amtshandlungen vornehmen oder
muß er, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer
gegebenfalls Polizei vor Ort rufen, um den
Streitfall zu klären ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.01.2005, 16:29 Uhr

zu: Amtshandlung rechtens oder ???

Was meinst Du denn zum Beispiel mit Amtshandlungen?

Hm... irgendwie ist das hier glaub ich nciht das richtige Forum für diese Frage, hier geht es um Straßenverkehr...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
14.01.2005, 17:25 Uhr

zu: Amtshandlung rechtens oder ???

aber zugegeben eine interessante Frage!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach rechts

Geradeaus

Nach links