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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MikeMoon
15.01.2005, 17:12 Uhr

Parkverbot für LKW - Lieferwagen

Hallo

also schnell zur sache..
Ich arbeite als Kraftfahrer und bin deswegen ständig mit meinem lieferwagen unterwegs und muss ihn auch bei unserer Firma in einer 30 Zohne jeden Tag abstellen.

jetzt habe ich vor kurzem 2 Strafzettel wegen Falschparkens nach hause bekommen.
weil ich in einer parkzone nur für PKW geparkt habe.
habe mir das schild nochmal angeguckt also es ist ein kleines weisses schild mit einem Auto drauf und darüber ein Blaues Parkschild.

so nun zu meiner Frage der Firmen Lieferwagren ist zwar aus Versicherungstechnischen Gründen als LKW angemeldet. ist er aber nich sonst im Strassenverkehr als PKW zu handhaben??
es handelt sich um einen Mercedes Sprinter zulässige Gesamtmasse irgentwas unter 2.8 T

bedanke mich schonmal im Voraus und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
15.01.2005, 17:34 Uhr

zu: Parkverbot für LKW - Lieferwagen

Ausschlaggebend ist der Verwendungszweck und nicht die Eintragung in den Papieren. Das ist bei Sprintern über 3,5t auch für die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen wichtig. Du schreibst, dass der Sprinter ein Lieferwagen war und nicht dem Personentransport dient. Daher sind die Knöllchen korrekt.

Hier mal ein Urteilszitat:
»Der Senat hat dabei zunächst klargestellt, dass es für die Einordnung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen bzw. Lastkraftwagen im Sinne der StVO nicht auf die im Rahmen des Zulassungsverfahren nach der StVZO ausgestellten Fahrzeugpapiere (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ankomme, sondern hierfür allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abzustellen sei.«
( http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0409/3
562.htm
)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist