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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chapa
23.06.2007, 16:02 Uhr

Notfall

hey leute
also ich komm gleich zur sache ich bin leztens auf der autobahn gefahren und ich hab zuwenig abstand zum anderen auto gehalten ich musste 56 m halten hab aber nur 14 m gehalten das ist dan nur 3/10 vom vorgeschrieben abstand. das auto ist aber auf meinen onkel angemeldet. da kamm also der brief und stand 120€ strafe 3 punkte und 1 monat fahrverbot. also und jzet kommt meine eigentlich frage! ich nehme alles auf mich aber da ich grad 2 monate mein führerschein hab wollte ich fragen ob ich dan zur nachschulung muss und was das eigentlich ist. zur zeit hab ich nur ein punkt und dan kommen noch 3 dazu, also 4 punkte.
freu mich auf eure antworten
bye Chapa

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
23.06.2007, 16:14 Uhr

zu: Notfall

Du sagts du hast bereits einen Punkt? Von was für einem Vergehen stammt der denn? Warst du bereits bei einem Aufbauseminar?
Falls nicht wird deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert und du musst an einem Aufbauseminar teilnehmen. Solltest du bereits wegen dem ersten Punkt zu einem Aufbauseminar müssen und warst noch nicht da hat dieses Vergehen keinen Einfluss auf die Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chapa
24.06.2007, 19:44 Uhr

zu: Notfall

Also den ersten punkt hab ich wegen abgefahrene roller reifen bekommen aber da musste ich zu keinem Aufbauseminar.

aber trotzdem danke für die antwort crashkid

Und was kostet so ein Aufbauseminar?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
26.06.2007, 18:00 Uhr

zu: Notfall

na dann...hf and gl beim aufbau ;)
aber 14 m sind auch EXTREM wenig, sei froh dass der nciht bremsen musste...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung