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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Grufti
24.06.2007, 12:42 Uhr

Fahrerlaubnis

Ich bin 50 habe eine Simson S 50 B.
Darf ich dieses Moped ohne Führerschein fahren?
Dai ch vor dem 1.04.1965 bin ich der Meinung das ich dieses Moped ohne Führerschein fahren darf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
24.06.2007, 18:12 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Hallo Grufti,

es kommt nicht auf dein Geburtsdatum an, sondern darauf, wann du deinen Führerschein (alte Klasse 3) gemacht hast. Vor dem 01. April 1980 gemacht, darfst du Mopeds bis 125 ccm Hubraum fahren... und natürlich alles, was noch kleiner ist.

Allerdings weiss ich nicht, ob du für eine Simson S 50 B überhaupt eine Fahrerlaubnis brauchst.

Ich glaube, wenn du noch bisher garkeinen Führerschein hast, musst du erst eine Mofaprüfbescheinigung machen.
Nichts genaues weiss ich nicht ;-)

Bestimmt meldet sich bald jemand, der besser Bescheid weiss.

Gruß
steinboeckin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
24.06.2007, 18:23 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Mofa-Klasse .
Maximal 50ccm , max 25km/h gilt nach wie vor .
Derart kann man sich fortbewegen , wenn man 15 oder älter ist .
Personen , die vor dem 01.04.65 geboren worden sind , dürfen sich direkt draufsetzen , man benötigt keine Art von Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung , einfach losfahren .
Alle , die jünger als die o.a. sind , benötigen eine Prüfbescheinigung ( DAS ist ist
KEIN FÜHRERSCHEIN !!!) . Die kostet ca 50€ und kann sogar an der Schule gemacht werden . Auch Fahrschulen und der TÜV bieten diesen Service an , allerdings häufig deutlich teurer !!!
Diese Klasse wird nicht nur von vielen Jugendlichen (gezwungenermaßen ) genutzt , sondern auch von vielen Personen , die ihren Autoführerschein verloren haben und vor dem 01.04.65 geboren worden sind , weil man so trotz Suff und Raserei weiterhin im Straßenverkehr teilnehmen kann , wenn auch ziemlich langsam .
Ich halte diese Gesetzeslücke für fatal , weil ich erlebt habe , wie einige Personen das ausnutzen und die Allgemeinheit gefährden , ohne dafür führerscheinrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können . Aber so ist das halt , wo Licht ist , da ist auch Schatten .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.06.2007, 19:59 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Nur um es nochmal zusammenzufassen:

Vor dem 1.4.1965 geboren: Mofa (einsitzig, bis 25 km/h) darf ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung gefahren werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.06.2007, 22:16 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Die Simson S 50 B ist ein Kleinkraftrad. Man braucht also Klasse M oder die alte Klasse 5.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
24.06.2007, 23:27 Uhr

zu: Fahrerlaubnis

Oder er muss das Gefährt auf ein Geschwindigkeit Vmax.25km/h drosseln.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten