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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schweden
25.06.2007, 13:45 Uhr

Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Hab mal eine Frage. Ich lebe in Schweden, habe aber nach wie vor meinen deutschen Führerschein. Jetzt habe ich hier im Verkehr gesündigt, was in Schweden wohl mit Führerscheinentzug geahndet wird. Können die meinen dt Führerschein einziehen oder schalten die die dt Polizei ein und ich muss den F da abgeben? Was verhängt D für eine Strafe, wenn man nicht gescheit guckt beim Losfahren und einen Motorradfahrer umnietet (es geht ihm gut, "nur" Beinbruch)?
Danke für alle Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.06.2007, 14:10 Uhr

zu: Führerschein abgeben bei Delikt im Ausland?

Allein schon für die Art wie du das schreibst gehört dir der Schein auf Lebzeit entzogen.

Durch Leute wie dich sterben viele Motorradfahrer...denk mal drüber nach

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-023 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radweg, auf dem eine Gruppe von Kindern fährt, endet. Womit muss gerechnet werden?

Dass die Kinder

- absteigen und warten, bis alles frei ist

- bedenkenlos auf die Fahrbahn wechseln

- zu weit in die Fahrbahn kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen