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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
01.04.2008, 21:56 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Ich nehme an, der Verstoß ist in Deutschland passiert. Wohnst du in Deutschland?

Wenn ja, nimm die Strafe hin wie ein Mann. Sollten die Punkte ein Problem darstellen, schau mal auf radarforum.de
Die sind auf sowas spezialisiert. (Alberto-Methode, etc)

Hast du denn überhaupt schon Post bekommen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
01.04.2008, 23:28 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Wieso hast du EU-FS?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.04.2008, 00:02 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Hast Du in Deutschland eine Sperrfrist?

Wenn an dem EU-FS nichts auszusetzen ist und Du in Deutschland eine Fahrtberechtigung hast, dann wird die Tat ganz normal nach dem Bußgeldkatalog geahndet, auch die Punkte, die nicht an eine deutsche FE gebunden sind, werden ganz normal eingetragen.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.04.2008, 19:12 Uhr

zu: Mit EU Führerschein geblitzt was jetzt

Dann gibt es für den Verstoß eine regelmäßige Ahndung.

Es ist allerdings auch im Bereich des Denkbaren, daß anschließend eine Nutzungsuntersagung für die CZ-FE ausgesprochen wird, bis Du die MPU abgelegt hast. Die Rechtsprechung ist sich da bisher nicht einig.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte

Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?

LSD

Haschisch, Marihuana

Heroin, Kokain, Amphetamine

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?

In Kurven

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren