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08.08.2008, 15:57 Uhr

Mit Leihwagen in NL und D geblitzt worden..!?

Hallo,

ich bin Anfang Mai mit einem 3uropc4r-Leihwagen ca.1 km vor, und ca. 5 km nach der D/NL-Grenze geblitzt worden.

In Dland in einer 80er Zone mit ca. 18-25km7h zu schnell.

In den Niederlanden bin ich mit ca. 125-140km/h gefahren... bei Tempolimit 100 (wenn ich mich nicht Täusche).

Mittlerweile sind 3 Monate vergangen. Habe mir sagen lassen, dass nach 3 Monaten (zumindest bei dt. Tickets) nichts mehr kommt. Wie sieht es mit Tickets aus NL aus? Gibt es da eine "Verjährung" oder kann das th. auch nach 1nem Jahr kommen?

Da der Wagen geliehen war muessen dir Behörden ja meine Daten von der LeihwagenFirma anfordern.

Wer hat Ahnung/Erfahrung wie lange sowas dann im Endeffekt dauert und ob ich mich langsam entspannen kann...oder immernoch mit beiden Tickets rechnen muss?!

lg
Roberto

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Schalten in den Leerlauf

Durch Abstellen des Motors

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten