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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sausewind
21.10.2008, 15:00 Uhr

Prüfungsgebühr im voraus?

Ist es statthaft für die praktische Prüfung im voraus Geld zu bezahlen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
21.10.2008, 15:51 Uhr

zu: Prüfungsgebühr im voraus?

Statthaft und üblich. Meine Erfahrung / my2cents. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.10.2008, 17:57 Uhr

zu: Prüfungsgebühr im voraus?

die prüfgebühr, egal ob tüv oder fahrschule, wird immer im voraus gezahlt.
steht auch so in den agb.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
21.10.2008, 19:50 Uhr

zu: Prüfungsgebühr im voraus?

»Es gibt aber auch zwei Gebühren für die Prüfungen: eine Anmeldegebür und die Gebühr für die reine Prüfung.«

Eine Anmeldegebühr gibt es nicht. Es gibt die TÜV-Gebühr und das, was die Fahrschule bekommt (üblicherweise "Vorstellung zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung" genannt).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sausewind
21.10.2008, 20:53 Uhr

zu: Prüfungsgebühr im voraus?

Danke Euch für die schnelle Hilfe

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren