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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
03.11.2009, 17:36 Uhr

Zulasungsbehörde

Hallo,

ich würde gerne wissen, was für Unterlagen man braucht im sein Auto in der Zulassungsbehörde anzumelden.

Folgende kenne ich :

1) Ausweis
2)Führerschein
3)Deckungskarte
4)EU-Übereinstimmung
5)Nummerziehen  
6)Fzg-Schein

Fehlt noch eins?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2009, 00:46 Uhr

zu: Zulasungsbehörde

Den Führerschein musst du nicht mitnehmen, die Deckungskarte wurde i.d.R. ersetzt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (http://www.admiraldirekt.de/de/News/2008/kfz-versi
cherung-news1.jsp
), die CoC (EU-Konformitätserklärung) brauchst du nicht, wenn bereits Fz.-Brief und -Schein vorhanden sind.

»Fehlt noch eins? «

Geld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
04.11.2009, 11:23 Uhr

zu: Zulasungsbehörde

HAHAHAHA, der war gut "Geld":D

Eine letzte Frage hätt ich da noch und zwar was muss man da tatsächlich mitbringen, weil mein Fahrschullehrer hat mich durcheinander gebracht, er sagte, dass man die Deckungskarte 1 u. 2, dann redet er von Fahrzeugbrief und dann von Fahrzeugschein:S:S

Und was ist eine EU-Konformitätserklärung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2009, 14:33 Uhr

zu: Zulasungsbehörde

Manche Sachen muss man nicht komplizierter machen als sie sind. Für die Theorieprüfung musst du nicht wissen, welche Unterlagen man für die Zulassung eines Autos benötigt, und wenn du später ein Auto anmelden möchtest, dann findest du diese Informationen auch auf der Homepage deiner Zulassungsstelle.

Was man nun benötigt, hängt auch davon ab, ob es sich um einen Neuwagen handelt, einen Gebrauchtwagen, der noch an- oder schon abgemeldet ist, in welchem Kreis er zugelassen ist. Manchmal kann man dann nämlich die Kennzeichen behalten, manchmal benötigt man neue.

»Deckungskarte 1 u. 2, dann redet er von Fahrzeugbrief und dann von Fahrzeugschein.«

Deckungskarte 1 und 2 gibt es nicht. Es gibt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und Teil 2 (früher Fahrzeugbrief).

»Und was ist eine EU-Konformitätserklärung?«

http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist