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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Timme28
08.11.2009, 19:21 Uhr

Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

Hey Leute!

Ich möchte gerne eine zusätzliche Begleitperson eintragen lassen. Allerdings muss ich mit dieser Person schon schon am DI fahren und vorher hat das Straßenverkehrsamt nur in meiner Schulzeit geöffnet!

Jetzt ist meine Frage: Muss ich, also der Führerscheinhalter, unbedingt dabei sein um die zusätzliche Person eintragen zu lassen oder kann ich auch eine schriftliche Einwilligung und die nötigen Unterlagen der Person mitgeben die dort hin geht?

Grüsse

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
09.11.2009, 09:45 Uhr

zu: Fahren mit 17, Begleitperson eintragen

So schnell geht es gar nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Möglichst randvoll tanken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt