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 Wackeldackel
15.06.2010, 12:40 Uhr
2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?
Beschreibung:
Ein mal mit 30 km/h zu schnell agO (80 Euro, 3P, kein Fahrverbot) und 5 Monate nach der Rechtsraft des Bußgeldbescheides noch einmal mit 35 km/h zu viel igO (160 Euro, 3 P 1 Monat) erwischt.....
Wie verhält sich da mit dem Fahrverbot? 1 Monat aus der igO Geschichte ist ja klar. Aber was ist mit § 4(2) BKatV? Werden dann daraus vieleicht 2 Monate?
Danke für Infos
WD
 durbanZA
15.06.2010, 17:02 Uhr
zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?
Der Fall ist durchaus umstritten.
In der Regel ordnen die Behörden kein zusätzliches FV nach § 4 Abs. 2 an, wenn der einzelne Verstoß bereits mit einem FV geahndet wird.
Ausgeschlossen wäre das aber nicht. Des Sammelns von Erfahrungswerten wegen wären wir Dir für eine Rückmeldung sehr verbunden.
Sorry für die unbefriedigende Antwort.
mfG
Durban :)
 Wackeldackel
15.06.2010, 19:26 Uhr
zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?
@Durban;
Dann werde ich mich mal melden, wenn der Bescheid eintrifft.
Bei der 2. Geschichte (igO) ist mein Kollege erst gestern gelasert worden.
Mal sehen, was daraus folgt.
WD
 Wackeldackel
16.08.2010, 10:56 Uhr
zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?
Hier kommt die Auflösung zu dem oben beschreibenen Sachverhalt:
Im Bußgeldbescheid zur zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung sind "die Voreintragungen im Verkehrszentralregister bußgelderhöhend berücksichtigt worden" und betragen insgesamt (statt den 160 aus dem Bußgeldrechner) nun 200 Euro plus 22,50 Gebühren.
Ein Fahrverbot von 1 Monat und 3 Punkte wurden natürlich ebenfalls "verhängt".
WD
 durbanZA
16.08.2010, 19:34 Uhr
zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte
Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte
Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist
Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
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