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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Evilein
01.09.2010, 20:25 Uhr

Anzeige Umwelplakette

Hallo Zusammen,
habe heute einen "netten Zettel" an der Scheibe gehabt.
Ich habe mir vor 4 Wochen mein erstes Auto gekauft, es ist erst 3 Jahre alt, daher hab ich mir um Umweltzeugs keine Sorgen gemacht. Folglich habe ich nicht daran gedacht, dass in den meisten Städten nur noch das Fahren mit der grünen Umweltplakette erlaubt ist. In meinem Fahrzeugbrief steht "Euro 4", was bedeutet, dass ich mir morgen ohne Probleme die Plakette holen werde.

Allerdings steht in dem Schreiben, dass Anzeige gegen mich erstattet wird und mir außerdem ein Bußgeld und ein Punkt drohen.
Ebenfalls steht drin, dass die Anzeige bei Erwerb der Plakette neu geprüft wird.
Was kommt jetzt auf mich zu? Ich bin jetzt noch in der Probezeit...

Hat jemand einen Rat oder das selbe schonmal erlebt?

Danke,
Eva

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.09.2010, 12:28 Uhr

zu: Anzeige Umwelplakette

An deiner Stelle wäre ich schon längst an der Tanke gewesen, hätte mir ne Plakette besorgt und hätte mich mit diesem Ding, dem Fahrzeugschein und dem Schreiben persönlich auf den Weg zum Absender dieses Schreibens gemacht.
WENN du noch was biegen kannst, DANN jetzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Evilein
03.09.2010, 09:46 Uhr

zu: Anzeige Umwelplakette

hab ich gestern auch sofort gemacht: Verfahren wird eingestellt :) glück gehabt ;) trotzdem danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
03.09.2010, 20:28 Uhr

zu: Anzeige Umwelplakette

GLÜCKWUNSCH DAZU!!! .Od

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen