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 hengesa
12.08.2011, 18:10 Uhr
Rückumtausch Führerschein
Hallo,
ich habe vor einem Jahr meinen deutschen Führerschein in einen kanadischen getauscht. Jetzt wollte ich das ganze wieder rückgängig machen und meinen deutschen wieder haben, allerdings wurde der deutsche wohl von der Behörde vernichtet weil sie nicht wussten wann ich wiederkomme.
Mein eigentliches Problem ist, dass die jetzt eine übersetzung meines kanadischen Führerscheins haben wollen um den wieder zurück umzuschreiben.
Meine Angst dabei ist, das mir Führerscheinklassen verloren gehen. Hat da jemand Erfahrungen mit?
Das Bundesministerium für Verkehr schrieb mir folgendes dazu:
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit dem zuständigen
Fachreferat kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Auskunft Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist zutreffend. Die
Rechtsgrundlage ist § 31 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Entsprechend dem
Grundsatz, dass jeder grundsätzlich nur im Besitz eines
Führerscheindokumentes sein soll, wird der deutsche Führerschein
vernichtet, wenn ein ausländischer Führerschein erworben wurde. Ein
Vergleich mit einem verloren gegangen Führerschein trägt nicht, da Sie
dann nicht im Besitz eines Führerscheindokumentes wären. Als Verursacher
für den Aufwand der Umschreibung ist es daher auch selbstverständlich,
dass Sie die für die Behörde entstehenden Kosten zu tragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hat da jemand schon Erfahrungen mit einem Rückumtausch gemacht?
Gruss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-108 / 3 Fehlerpunkte
Was weist auf einen überhöhten Kraftstoffverbrauch wegen starkem Verschleiß oder falscher Einstellung des Motors hin?
Kondenswasser, das aus dem Auspuff kommt
Starker, dunkler Auspuffqualm
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte
Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?
Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
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