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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern theo124
12.06.2012, 13:05 Uhr

Probleme mit A1

Moin, meinen Führerschein, alte Klasse 3, hab ich seit ca. 1970.

1982 allerdings 1 Jahr ans Straßenverkehrsamt ausgeliehen (entzogen).
Neuer FS wurde ohne neue Prüfung 1983 ausgestellt, wieder Klasse 3.
Nun soll ich keine A1 Motorräder( bis 125 ccm) bewegen dürfen, nur weil das erneute Ausstelldatum nach 1980 ist?

Die ursprüngliche Berechtigung liegt doch vor dem Jahr 1980, war doch nur ein Jahr "gebunkert". Hat einer Erfahrungswerte, lohnt der Rechtsweg evtl.,
Danke erstmal...

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12.06.2012, 20:59 Uhr

zu: Probleme mit A1

Danke für die Antwort, ich brauchte aber keine Prüfung neu machen, hab die Fahrerlaubnis ja generell nicht verloren, durfte sie nur ein Jahr lang nicht nutzen wegen Fahrverbot.

Kann man so nicht argumentieren beim Straßenverkehrsamt? Danke nochmal...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.06.2012, 14:39 Uhr

zu: Probleme mit A1

Es gibt Fristen, bis zu deren Ende ein Einspruch erhoben werden kann, wenn die neue Klasse nicht all das bietet, was die alte bot.
In deinem Fall war es der Einschluss der jetzigen Klasse A1.
Diese Frist ist aber für dich auf jeden Fall schon abgelaufen.
Je nach Quelle finde ich im Inet Angaben von 1, bzw. 2 Jahren

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13.06.2012, 14:57 Uhr

zu: Probleme mit A1

Es war eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die erneute Erlaubnis wurde per
FS -Zuerkennung im Jahr 1983 erteilt. Die ursprüngliche Erteilung der Fahrerlaubnis ist m.M. nach aber nie erloschen, ruhte nur für 10 Monate, da sie für diesen Zeitraum entzogen wurde. Wie gesagt, mußte auch keine FS-Prüfung neu machen.

Bin auf diese Problematik gestoßen, weil ich meinen alten FS mit Klasse 3 verdaddelt hatte und mir die neue Karte hab ausstellen lassen, vor ca. 1 Jahr. Da ist A 1 durchgestrichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.06.2012, 17:39 Uhr

zu: Probleme mit A1

Ob du je eine Chance hattest, nach dem Entzug die Besitzstandswahrung zu beanspruchen ... hmm, da halte ich mich raus. Darüber wissen andere mehr. ;o)

Wenn aber im Führerschein von 1983 schon keine Klasse 4, bzw. A1 mehr vermerkt war, ist klar, dass du nun erst recht keinen Anspruch auf diese FEs hast. Die Fristen sind längst verstrichen.
Das mit dem Rechtsweg kannst du mMn vergessen.

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Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

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