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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2012, 19:02 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?
Ich meine, könntest du anhand des angegebenen "Tatortes" deine Unschuld nachträglich belegen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
19.06.2012, 21:20 Uhr

zu: Überholverbot in 200 m

"Ist die genaue Position des angeblichen Vergehen auf dem Knöllchenzettel vermerkt worden? Oder nur die Straße samt Richtungsangabe?"

Das sollte auf jedenfall da sein, sonst hätte man ja mit jedem Einspruch Erfolg, da sonst ja Aussage gegen Aussage stünde und dann die Unschuldsvermutung greifen würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auf dieser Straße besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-102-B

Weil eine Straßenbahn entgegenkommen könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche uneben und unterschiedlich griffig ist

Weil das Fahren auf den Schienen gefährlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?