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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern T. Sasse
26.05.2015, 14:54 Uhr

Stapler fahren ohne PKW-Führerschein

Hallo zusammen,

ich arbeite seit Jahren in der Logistik ein eines grossen Unternehmens und fahre Stapler mit einen Staplerschein aber besitze keinen PKW oder ähnlichen "staatlichen" Führerschein. Ich fahre sowohl innerhalb des Werkes als auch im Rahmen von Verladetätigkeiten ausserhalb des Werksgeländes, dass zwar per Schranke für den Verkehr gesperrt ist aber für Fussgänger, Rad-Fahrer usw. frei zugänglich ist.

Nun habe ich in einem Beitrag hier im Forum folgendes gefunden:

"Als aktiver Ausbilder für Gabelstaplerfahrer (FFZ) kann ich folgendes klarstellen:

Ein amtlicher KFZ-Führerschein ist nicht vorgeschrieben aber sinnvoll.
Wird der Stapler nur im abgeschrankten Betriebsgelände bewegt ist kein KFZ-Führerschein notwendig. Fährt man jedoch auf öffentlich zugänglichen Arealen (z.B. Kundenparkplatz oder ähnliches) ist ein amtlicher Führerschein notwendig und zwar immer die Klasse, im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht des Staplers. Bei einem größeren Stapler (ab ca 3 To. Nutzlast kann ein Führerschein "C" alt: Klasse 2 notwendig sein.)"


Nun stellt sich mir die Frage, ob das noch so gilt und wo ich dies in schriftlicher Form finde..

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten