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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Felu
16.11.2007, 18:28 Uhr

Motorradfürerschein

Hallo zusammen,
ich habe den Fürerschein Klasse A1 2003 gemacht und würde jetzt gerne Klasse A machen, ich hatte allerdings Zwischen Sep. 2006 und Mai 2007 keinen Führerschein und es wurde ein NEUER ausgestellt.
Kann mir jemand sagen ob ich nach dem ich den A gemacht habe nochmal 2 Jahre warten muss um ein Kraftrad mit mehr als 34 PS fahren zu dürfen? (Ich bin 22)!
Danke Gruß Felu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
16.11.2007, 18:59 Uhr

zu: Motorradfürerschein

Natürlich du dann die ersten 2 Jahe nur 34 PS Maschinen fahren.

Das hat aber nichts mit dem neu ausgestellten Führerschein zu tun, sondern damit das du erst 22 Jahre alt bist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat