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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manyy
10.06.2008, 16:39 Uhr

Führerschein mit 17, ermäßigung durch Klasse M?

Hallo,
bin schon seit längerem am überlegen ob ich nicht den Führerschein mit 17 machen soll... Allerdings habe ich immer eine frage im Hinterkopf... Gibt es eine Ermäßigung wenn man schon den Rollerführerschein (M) hat? (evtl. durch weniger Theorie Stunden, o.ä.)

Würde mich auf eine oder natürlich auch auf mehrere Antwort sehr freuen!

MFG Manyy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steve5
10.06.2008, 17:15 Uhr

zu: Führerschein mit 17, ermäßigung durch Klasse M?

Doch, man kann mit 17 auch schon BE machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden