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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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28.11.2008, 15:05 Uhr

angel007

Hallo!!!!!!!!!!

Hatte praktische füreschein prüfung,der prüfer hat zu meinem fahlehrer gesagt das er die anweisungen gibt wo lang ich fahren sollte,(da er sich nicht gut auskante)alles lief supi zum schluss sagte mein fahrlehrer das geht nicht bist zu dicht drane gefahren(blumen kasten 30 zone)ich war andere meinung,das ich nicht so nah drane war,und der prüfer hat gar nicht mitgekricht erst dann wo mein fahrlehrer das gesagt hat,so meine frage lautet Dürfte meine fahlehrer so was übrhaubt machen?mir sagen das ich durchgefahlen bin und der prüfer nicht gesagt!!!!mich einfach weiter fafren lassen bis den ziel und fertig(also ich sehe das nicht so,habe nicht missachtet,nicht durch rot oder recht vor lings ,alles richtig gemacht dann so was.werde mit dem schef sprechen von mein fahlehrer ung gucken was er da zu sagt.lg angel007

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28.11.2008, 17:05 Uhr

zu: angel007

woher willst du wissen das der aap es nicht mitbekommen hat ?
natürlich darf der fl auch mündlich eingreifen, die bewertung trifft der aap.
ob alles "supi" lief, hast du nicht zu entscheiden oder zu bewerten, das macht der aap. das der im verlauf der fahrt nichts gesagt hat, bedeutet nicht das alles "supi" war.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?

Höchstens 24 Stunden

Auch noch nach Wochen