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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern devl
03.07.2011, 20:52 Uhr

6 Wochen nicht gefahren

Habe nun 21 Fahrstunden und alle Pflichtstunden bis auf die 2 Autoahn und die Nachtfahrten.
Durch persönliche Gründe konnte ich nun 6 Wochen nicht fahren und werde wahrscheinlich nächste Woche wieder loslegen. Und meine ersten zwei Stunden nach den 6 Wochen wird die Autobahnfahrt sein.

Wie lange brauche ich, bis ich mich wieder ans Fahren gewöhnt habe?
Hat jemand Erfahrung damit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Goldstern_
01.08.2011, 16:09 Uhr

zu: 6 Wochen nicht gefahren

Ich bin heute auch wieder nach drei Monaten gefahren ..
Zwar bisschen unsicher, aber mein Fahrlehrer meinte dafür das ich solange nicht mehr gefahren bin wars gut .. Naja Morgen kommt Einparken dran, ich denke das ist das einzige was ich verlernt hab ..

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-111

Auf einen Radweg

Auf Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen

Auf ein Verbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind