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 boyti89 
10.10.2007, 20:04 Uhr
FSF, Probezeit verkürzen in Sachsen-Anhalt
Hallo, würde gerne an einem FSF teilnehmen.
Ich habe aber auch davon gehört, dass dieser Versuch in Sachsen-Anhalt am 31.12.2007 endet. Liege ich denn da noch richtig?
Am 08.06.07 habe ich meinen FS der Klasse B erhalten, könnte also frühestens am 08.12.2007 mit einem FSF starten. Muss ich die Bescheinigung denn spätestens am 31.12.2007 bei meiner Fahrerlaubnisbehörde abgegeben haben oder reicht es, das FSF vor dem 31.12.2007 zu beginnen?? Oder am 31.12.2007 schon fertig zu haben und die Bescheinigung im Januar nachzureichen?
Eine letzte Frage noch: Angenommen, es wird zeitlich sehr knapp. Kann ich dann die Bescheinigung z.B. am 29.12.2007 per Einschreiben an meine Behörde schicken oder ist das persönliche Erscheinen vor Ort erforderlich?
Vielen Dank!

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss
Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
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