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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 14:39 Uhr

Schein abholen

Hi,

falls man verhindert ist seinen Führerschein selber abzuholen und der stattdessen z. B. von den Eltern geholt wird, dann muss man doch ne Bevollmächtigung schreiben oder?
Was schreibt man da am besten alles hinein?

Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 19:23 Uhr

zu: Schein abholen

wann ich bestanden hab steht ja auf der Bescheinigung, die mir der Prüfer vor 3 Wochen ausgehändigt hat.
Ab morgen darf ich fahre *freu*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sternchen1357
26.04.2005, 19:52 Uhr

zu: Schein abholen

wie gesagt, war 3 Wochen nicht mehr im Straßenverkehr... kann nur gut gehn *hust*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
27.04.2005, 00:21 Uhr

zu: Schein abholen

ich darf erst ab 1.7. fahren (wenn alles glatt läuft) *heul* ...zum glück hat sich diese Frage geklärt, sonst hätt ich auch früher oder später gefragt :-)!

mfg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- zur Fahruntüchtigkeit führen

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt