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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Petra
02.05.2005, 09:14 Uhr

Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

Mein 16jähriger Sohn hat seit 3 Wochen den FS A1. Durchaus verlässlichen Quellen zu folge, ist das EU-Führerscheinrecht bei Minderjährigen von den Entscheidungen der jeweiligen Staaten abhängig. So verbietet z.B. Österreich minderjährigen mit entspr. FS und gedrosselten Maschinen das Befahren der österreichischen Straße. Klartext: Ab Grenze wird geschoben.
Jetzt hörte ich, dass es die Niederländer auch so handhaben würden. Kennt sich da jemand aus?
Bitte keine liebgemeinten Tipps wie: Lass dich nicht erwischen!
Danke für eure Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kay
10.12.2005, 14:37 Uhr

zu: Klasse A1 auch für 16jährige in den NL?

A1 Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ und nicht mehr als 11kw/15 PS. Wenn unter 18 Jahren: Drosselung des Fahrzeugs auf 80 km/h notwendig.

In Belgien, Niederlande und Österreich erst ab 18 Jahren anerkannt, auch bei Transitfahrten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-113 / 3 Fehlerpunkte

Was können Sie tun, um die Umwelt zu schonen?

Fahrten mit Vollgas vermeiden

Fahrten in überfüllte Innenstädte vermeiden

Kurzstreckenfahrten, zum Beispiel zum nahe gelegenen Briefkasten, vermeiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-008 / 3 Fehlerpunkte

An einem Fahrzeug sind Motor und Schalldämpfer "frisiert". Welche Folgen kann das haben?

Die Lärmbelästigung nimmt zu

Der Schadstoffausstoß wird größer

Der Kraftstoffverbrauch sinkt erheblich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern