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Führerschein (D)


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.02.2006, 22:11 Uhr

zu: Führerscheinerneuerung

Den Führerschein kann man nicht ändern oder ergänzen. Du bekommst daher einen neuen und benötigst dafür wieder ein Foto.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
28.02.2006, 22:16 Uhr

zu: Führerscheinerneuerung

Das kommt drauf an was du damals bei deinem Führerscheinantrag angeben hast. Wenn du die Klassen A und B gemeinsam beantragt hast, gab es für dich zwei Möglichkeiten: Du lässt zwei Führerscheine ausstellen (musstest dann auch zwei Fotos abgeben, und ist etwas teurer, und angeben welche Klasse zuerst gemacht wird). Dann bekommst du nach der ersten Prüfung den Führerschein für die Klasse B ausgehändigt, und nach der Prüfung für Klasse A dann den Schein für B und A.
Oder du hast nur einen Führerschein erstellen lassen, dann bekommst du für die Klasse B keinen Führerschein ausgehändigt sondern nur eine Prüfbescheinigung bzw dann vom Amt einen vorläufigen Führerschein (Ein einfacher Papierzettel). Damit darfst du z.B. nicht im Ausland fahren und er ist nur befristet gültig.
Nach bestehen der letzten Prüfung bekommst du dann deinen richtigen Führerschein mit beiden Klassen.

Ein extra Antrag ist auf jeden Fall nicht erforderlich, wenn du damals schon beide Klassen beantragt hast. Den bräuchtest du nur, wenn du dich später entscheidest eine weitere Klasse zu erwerben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung