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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pfannen-Meister
20.07.2007, 21:02 Uhr

Führerschein Klasse T umschreiben

Guten Abend,

ich habe meinen Führerschein auf den neuen EU-Führerschein umschreiben lassen.

Die Klasse 3 hätte ich nach einer Bescheinigung durch den Ortslandwirt auch auf T umschreiben lassen können.

Leider habe ich das damals versäumt, bräuchte ihn jetzt aber dringend. Da das Umschreiben erst wenige Wochen her ist meine Frage: Kann ich das noch rückwirkend machen lassen ?

Vielen Dank,
Der Pfannen-Meister

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer Lohmann
19.10.2009, 22:10 Uhr

Bei der Führerscheinausgabestelle einfach nachfragen.

Ich habe selbst erst kürzlich meinen alten grauen Lappen mit 4, 3 und 1 umschreiben lassen.
Ich habe sofort T mit beantragt. Eine Bescheinigung vom Landvolk als Erntehelfer hatte ich mir besorgt. (Erntehelfer auf einem landwirtschaftlichen Betrieb).
Also am besten eimal bei der Führerscheinausgabestelle nachfragen.
(Unterschiedliche Regelungen wegen Bescheinigungen in den verschiedenen Bundesländern, Landkreisen).
Gebühren sind sicherlich fällig.

Viel Erfolg Bauer Lohmann

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden