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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ShadowtC
03.08.2007, 01:50 Uhr

Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Moin!

Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein der Klassen 1a und 3, vorher schon 3 Jahre Klasse 4.

Ich will mir jetzt eine größere Maschine mit 50PS zulegen.

Nach altem Recht hätte ich ja nach 2 Jahren und 1000km mit einem Fahrzeug der Klasse 1a meinen Lappen umschreiben lassen können.

Jetzt lese ich aber das ab dem 25 Lebensjahr und min 2 Jahren Klasse A1 (oder wie die beschränkte Version heisst) automatisch die Klasse A greift.

Muss ich also meinen Schein gar nicht mehr umschreiben lassen?? Oder doch weil ich einfach den alten Schein habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnurre
03.08.2007, 02:09 Uhr

zu: Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Guten Morgen, du kannst beruhigt mit deinem FS die Klasse A fahren. Bei den alten FS´en des EG-Modells gilt das Recht der Besitzstandswahrung. In den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinäquivalenzen) ist die Klasse A1 (nach dem 31.12.1989 erworben) aufgeführt und schließt dann die Klasse A(unbeschränkt) ein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen