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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rescueflo
30.10.2008, 21:17 Uhr

Traktor mit altem 3er

Hallo zusammen

ich hab mal eine Frage

ich hab 1997 meinen FS gemacht

nach der Umschreibung bin ich im Besitz folgender eingetragener Klassen
B / C1 / BE / C1E / M / L

meine Frage nun - darf ich sofern ich es nachweisen kann, daß ich landwirtschaftlich unterwegs bin einen Traktor mit Höchstgeschwindigkeit über 32 kmh fahren?

ich hörte schon unterschiedliche aussagen - drum meine Frage in diesem Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.10.2008, 23:09 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

nein, darfst du nicht
§6 abs 3 fev

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.10.2008, 01:16 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

Das geht schon, da man auf Antrag auch die Klasse T erteilt bekommt, wenn man eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann. Und mit der Klasse T kannst du dann Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

- nur zum Überholen überqueren