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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nichtsalsprobleme
16.08.2005, 09:29 Uhr

probezeit ?!

hallo allezusammen, ich habe einen ausländischen führerschein umschreiben lassen ( nicht-EU).

gilt auch dann die probezeitregelung ?
--> 2 jahre ?

sollte es so sein, zählt dann der ausstellungstag in deutschland oder im ausland ?

wäre für antwort sehr dankbar...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
16.08.2005, 22:22 Uhr

zu: probezeit ?!

Ja, es gelten 2 Jahre Probezeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Beginn einer Umleitung

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer etwas einkaufen will

Wer Waren liefern muss

Wer jemanden besuchen will