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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pialein
06.09.2005, 16:19 Uhr

Brauche dringend HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hi, ich bin gerade in den USA und besuche meine Gast-familie. Im moment fahre ich mit meinen Europaeischen Fuehrerschein.
Ich werde aber noch vier Jahre hier bleiben um auf ein College zu gehen. Kann ich in den vier Jahren immer noch meinen EU-Fuehrerschein benutzen oder muss ich ihn umschreiben lassen??? Und wie lass ich ihn umschreiben hier in Vermont???
Vielen Dank fuer eure Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.09.2005, 20:32 Uhr

zu: Brauche dringend HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hm... da wird Dir hier keiner helfen können, da solltest Du Dich entweder an ein US- amerikanisches Forum wenden oder -noch besser- die Zulassungsstelle in Vermont antelefonieren ;)

Jedenfalls glaube ich nicht, daß hier jemand die Zulassungsverordnungen von Vermont auswendig kennt :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
06.09.2005, 20:53 Uhr

DMV Website

@pia:

Tipp! Gib mal >>>vermont driver license<<< in Google ein, und du wirst früher oder später hier landen:

http://www.aot.state.vt.us/dmv/LICENSES/FOREIGNINT
ERNATIONAL.htm


Hoffe das hilft! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen