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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Oltesvik
25.09.2005, 12:21 Uhr

Thai-Führerschein

Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. umschreiben eines Thai-Führerscheins bzw. der 6-monatigen Übergangsregelung.
Meine Frau(Thai) wohnt seit13 Monaten in der BRD,in 4 Monaten machen wir Urlaub in Thailand, und spielen mit dem Gedanken, das Sie dort den Führerschein macht.
Frage:
Kann Sie nun mit diesem Führerschein für die nächsten 6-Monate in Deutschland fahren, obwohl Sie den FüSch. erst nach dem Wohnsitzwechsel nach Deutschland erworben hat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.09.2005, 17:21 Uhr

zu: Thai-Führerschein

Nein, das geht leider nicht. Da sie den Wohnsitz in D hat, dürfte sie mit einem im Urlaub erworbenen thailändischen Führerschein nicht in Deutschland fahren und könnte ihn auch nicht umschreiben lassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen