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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
19.05.2007, 14:34 Uhr

Registrierungspflicht EU-Fahrerlaubnis

Was ist die rechtliche Grundlage für:

"EU-Fahrerlaubnisse,
â EURO¢ die man noch keine zwei Jahre besitzt, sowie
â EURO¢ EU-Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
müssen in Deutschland innerhalb von 185 Tagen nach der Einreise registriert werden, wenn der ständige Wohnsitz nach Deutschland verlegt worden ist."?
(Steht hier unter Auslandsführerschein/Umschreibung)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
19.05.2007, 16:02 Uhr

zu: Registrierungspflicht EU-Fahrerlaubnis

Das war der §29 FeV, der ist aber mittlerweile aufgehoben, insofern vielen Dank für den Hinweis. Die Passage ist entfernt.

Die Artikel aus dem Themenbereich "Auslandsführerschein" stehen demnächst für eine Rundum-Überarbeitung an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.05.2007, 16:07 Uhr

zu: Registrierungspflicht EU-Fahrerlaubnis

Die Frage greife ich auch auf und richte sie an den Admin:
- Warum sollten EU- Führerscheine (außer nach den Voraussetzungen des § 30 FeV (Umschreibung von abgelaufenen EU- Fahrerlaubnissen in deutsche) "registriert" werden?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.05.2007, 16:07 Uhr

zu: Registrierungspflicht EU-Fahrerlaubnis

Oh, da war Andreas schneller als ich :)
Danke für die Beantwortung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
20.05.2007, 17:07 Uhr

zu: Registrierungspflicht EU-Fahrerlaubnis

Danke sehr, dachte schon ich bin völlig schief gewickelt!

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