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Auslandsführerschein

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28.04.2008, 23:48 Uhr

2 Wohnsitze + 2 Autos = ewiges Umschreiben bei jedem Trip?

Habe sowohl in Kanada (1994) als auch in Deutschland (2006) einen staendigen Wohnsitz und auch je ein Auto. Bisher traf auf mich in Deutschland die 185 Tage Regel noch nicht zu, weshalb ich derzeit hier mit kanadischen Papieren fahre. Sobald sich das aendert bin ich aber in einer Zwickmuehle: Ich duerfte nach den Regeln beider Laender nur noch mit dem jeweiligen nationalen Fuehrerschein fahren, muss aber bei der Umschreibung den jeweils anderen Fuehrerschein aufgeben!

Was kann man da tun? Ich dachte, dass man vielleicht die Umschreibung der kanadischen Papiere in Deutschland beantraegt, sich aber dann den deutschen Fuehrerschein nicht aushaendigen laesst und den kanadischen behaelt. Auf diese Weise haette man die kanadische Fahrerlaubnis bei den deutschen Behoerden registriert, d.h. man faehrt also nicht mehr ohne Fahrerlaubnis sondern nur noch ohne Fuehrerschein. Oder kann man von vorn herein nur eine Registrierung der auslaendischen Fahrerlaubnis beantragen?

Falls sich da keine praktikable Loesung anbietet, muesste ich noch vor Ablauf der Dreijahresfrist meinen deutschen Wohnsitz vorruebergehend aufgeben, damit ich spaeter nicht in Deutschland die Fahrerlaubnis noch einmal machen muss (und das alles weil dem Gesetzgeber kein nicht aufgefallen ist, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung diesen Fall nicht beruecksichtigt hat)!

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Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen