Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFranz
15.08.2009, 10:09 Uhr

Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hello!
Ich habe grad meinen internationalen Fuehrerschein in Kenia gemacht, bin erst seit 1 Monat hier und werde auch mehr als die geforderten 185Tage im Ausland sein.

Frage> Wenn ich im Dezember nach Deutschland kommen wuerde, duerfte ich dort ein Fahrzeug fuehren? Mein Wohnsitz wird weiterhin in Kenia bleiben. Die 185Tage sind dann allerdings noch nicht erreicht, werden es im Laufe meines Aufenthalts auf jeden Fall.

Geht das?

Frage 2> Wie muss ich gegenueber den dt. Behoerden versichern, dass ich nicht in Deutschland gemeldet war? Reicht da eine Bestaetigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?

Fuer eure kompetente Hilfe bin ich euch dankbar.

Viele Gruesse

Der Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.08.2009, 18:26 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo, willkommen im Forum :)

Beim Stichwort "Kenia- Führerschein" klingelten zunächst bei mir alle Alarm- Glocken, wenn Du aber tatsächlich in Kenia Deine FE erworben hast, war das wohl "blinder Alarm".

Relevant für Dich ist zunächst § 29 Abs. 1 FeV.
Demnach dürfen Inhaber einer ausländischen FE diese 6 Monate lang in Deutschland benutzen.

Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 jedoch gilt diese Berechtigung nicht für FE- Inhaber, die zum Zeitpunkt der FE- Erteilung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.

Gemeint ist damit der "tatsächliche" Wohnsitz, also nicht das, was formal auf dem Blatt steht (§ 7 FeV).
Die Meldebescheinigung und auch die Bescheinigung des AG sind aber wertvolle Nachweise, dass Du Deinen "Lebensmittelpunkt" in Kenia hast.

Wenn Du irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehst, kann die kenianische FE nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in eine deutsche FE umgeschrieben werden.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFranz
16.08.2009, 15:29 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo Durban,

vielen Dank fuer deine Antwort. Ganz sicher, ob ich dann jetzt im Dezember in Deutschland in ein Auto stiegen kann, bin ich mir aber immer noch nicht.

Mein tatsaechlicher Wohnsitz ist ja derzeit Kenia. Die Frage war ja, ob ich, dann im Urlaub in Deutschland, trotz der noch nicht eingehaltenen 185 Tage (die ja aber in jedem Fall erreicht werden) fahren kann.

Koenntest du darauf nochmal eingehen?

Ich danke herzlich und schicke schoene Gruesse aus dem warmen Kuesten-Kenia.

Der Franz

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf ein Verbot für Reiter

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt