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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 diezge
11.04.2005, 23:53 Uhr
Vorbeifahren am haltenden Linienbus
Hallo Zusammen,
heute erlebte ich folgende Situation:
Ein Linienbus hielt an einer Haltestelle an. Es ist keine Bucht für den haltenden Bus vorhanden. Er steht also auf der normalen Fahrspur in voller Breite.
An dieser Stelle gibt es jedoch durchgezogene Mittellinien.
Jetzt die Frage: Darf ich an dem Linienbus vorbeifahren, wenn ich dabei die durchgezogene Linie überfahren muß? Oder muß ich hinter dem Bus warten bis er selbst weiterfährt?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß,
diezge
 n00bmare
12.04.2005, 07:19 Uhr
zu: Vorbeifahren am haltenden Linienbus
Bei durchgezogenen Linien ist überholen verboten!
In diesem Fall handelt es sich jedoch um vorbeifahren und nicht um überholen (falls der Bus steht)!
Deshalb ist es meiner meinung nach auch erlaubt, so wurds mir in der Fahrschule beigebracht
 Alex
12.04.2005, 08:38 Uhr
zu: Vorbeifahren am haltenden Linienbus
Also ich glaube gelernt zu haben, dass man durchgezogene Linien nur überfahren darf, wenn man weis, dass das Hindernis an dem man Vorbeifahren will nicht in absehbarer Zeit verschwinden wird.
Also demnach darfmans beim Bus nicht
 durbanZA
12.04.2005, 11:55 Uhr
falsch!
Vielleicht solltet Ihr mal einen Blick in die StVO werfen:
"(Die Leitlinie ordnet an:) Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren. "
Die StVO macht also in diesem Fall keinen Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren. Wenn ein Bus dort hält, mus gewartet werden. Sollte aber ersichtlich sein, dass jemand verbotswidrig dort parkt, muss man natürlich nicht stundenlang dort stehen bleiben. Dann darf unter besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.
Sieht man aber, dass die Spur nur kurzzeitig blockiert wird, darf die Linie nicht überquert werden.
 durbanZA
12.04.2005, 14:02 Uhr
zu: Vorbeifahren am haltenden Linienbus
Sollte nicht so arrogant klingen,. wie es jetzt rüberkommt, war nur in Eile, tut mir leid :)
Also die StVO ist da ganz deutlich: Die Leitlinie darf nicht überquert werden. Streng genommen auch dann nicht, wenn man ein (verbotswidrig) parkendes Auto überholt. Die Gerichte erkennen aber an, dass man ja, wenn ein Auto die Fahrbahn an solcher Stelle blockiert, die Leitlinie überqueren muss (denn ungewisse Zeit zu warten ist nicht zumutbar). Also bleibt das Überqueren einer Leitlinie idR straffrei, wenn man ein parkendes Auto o.ä. übergholt und ein Ende der Blockierung in nächster Zeit nicht absehbar ist.
Dabe müssen aber alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen und Sorgfaltspflichten erfüllt werden.
 Bobbie25 
28.07.2005, 11:22 Uhr
zu: Vorbeifahren am haltenden Linienbus
Die Frage die dennoch unbeantwortet bleibt, fällt ein Bus aus und es handelt sich um eine durchgezogene Linie, würde ich verkehrsbehindernd handeln, wenn ich nicht überholen würde. Was meinen die Experten?
Diesen Fall hatte ich nämlich letztens hier in meiner Gegend , auf beiden Spuren standen jeweils ein Bus mit Warnblinker und keine Personen in den Bussen. Vermutlich haben sich die Busfahrer gegenseitig geholfen....
 Bobbie25 
29.07.2005, 00:02 Uhr
zu: Vorbeifahren am haltenden Linienbus
So sehe ich das auch oder ums mal krasser auszudrücken:
Der Verkehrsteilnehmer würde genötigt werden, eine Straftat zu begehen, indem er ungewollt den Verkehr behindert ;)))
Etwas überdreht aber so wäre es wohl.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
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Womit müssen Sie rechnen?

Der Junge
- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen
- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren
- könnte im nächsten Augenblick losfahren
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