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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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03.06.2005, 12:02 Uhr

zu: Parken gegenüber von Einfahrten

Laut den StVO-Erläuterungen zu § 12 Abs. 3 Nr. 3 , die mir vorliegen, kann dem Aus- oder Einfahrenden eine vorsichtige und den vorhandenen Platz voll ausnutzende Fahrweise zugemutet werden, auch ein einmaliges Rangieren.
Der gegenüberliegende Fahrbahnrand muß, wenn das Verbot wirksam wird, auf mehr als 10 m freigehalten werden; eine Parklücke in Breite der gegenüber befindlichen Einfahrt reicht in keinem Fall aus.

»Wie beantrage ich das sich das Ordnungsamt des Ganzen annimmt und ggf Sperrflächen oder Poller aufstellt falls das rechtens ist?«

Einfach schriftlich beantragen. Kann aber sein, dass dir was berechnet wird, falls deinem Antrag stattgegeben wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist