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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
22.12.2005, 14:07 Uhr

zu: Unfall - wie verhalten?

Hallo Benny,


meines Erachtens ist Polizei in der Tat überflüssig! ALLERDINGS: Ich würde mir die "Schuld" des Gegners oder wenigstens den Unfallhergang direkt vor Ort schriftlich vom Unfallgegner bestätigen lassen. Wenn die Schuld ungewiss ist, wenigstens gegenseitig einen Schrieb ausstellen, ausdem hervorgeht, daß Eure Autos sich "geküsst" haben.

OK, bringt Dir jetzt aber auch nichts... daher: Rechtlichen Beistand holen. Bist Du Mitglied im ADAC? Dann hättest Du meines Erachtens wenigstens die Erstberatung kostenlos.

Möglich wäre sicherlich auch der Weg über einen Gutachter. Es müsste bestimmt festzustellen sein, daß auch der Benz einen Crash an Stelle XY hatte (selbst wenn der Schaden behoben wurde).
Also, Gutachter aufsuchen, Gutachten erstellen lassen, Rechtsanwalt aufsuchen -> Benzfahrer anzeigen und die Sache seinen Lauf nehmen lassen.


ACHTUNG! Dies ist meine ganz persönliche Antwort "Aus dem Bauch heraus". Für Richtigkeit wird keine Haftung übernommen ;-)



Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
22.12.2005, 14:08 Uhr

Rechtsschutz

Nachtrag:

Besorg' Dir für die Zukunft mal eine Rechtsschutz-Versicherung.
Die Gothaer bietet gemeinsam mit der Roland Versicherung eine Fahrer-Rechtsschutz-Versicherung für junge Leute an. Kostet mich im Jahr gerade mal 30€ und ein paar Zerquetschte

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab