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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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27.02.2006, 16:45 Uhr

Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierung?

Hallo!
Ich habe mich am Abend bei schlechten Wetter (Schneegestöber) auf einen Parkplatz mit unbegrenzter Parkzeit unweit eines Behindertenparkplatzes gestellt. Da zuvor starker Schneefall war, habe ich leider nicht gesehen, dass die Bodenmarkierung (Rollstuhl mit Strich) bereits ca. 1,5m VOR dem Schild begonnen hat.
Folglich war ich mit den Vorderreifen bereits über der Markierung, Allerdings noch definitiv HINTER dem Schild
Hier eine kleine Skizze:

____P _____normaler Parkstreifen
..........RS] Auto

P = Schild für Behindertenparkplatz
RS = Bodenmarkierung Rollstuhl
] = Strich mit Abgrenzung Behindertenparkplatz normaler Parkstreifen

Jetzt habe ich gegen den erhaltenen Strafzettel - Tatbestand § 12 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 55 BKat (der am folgenden Tag gegen 11:00 Uhr ausgestellt wurde) Einspruch erhoben. Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. (Finde ich im übrigen sehr untypisch)

Meine Fragen:
Was hat Vorrang Schild oder Bodenmarkierung (Zeichen 314 bzw. 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol)?
Beginnt die Begrenzung nicht normalerweise HINTER dem Schild (wie z.B. beim Halteverbot)?
Kann ich für schuldig erklärt werden, dass ich am Vorabend aufgrund von Schnee und untypischer Bodenmarkierung den Wagen in der genannten Form geparkt habe?
Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesstellen für meine Einwände nennen ?

VIELEN DANK!!

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28.02.2006, 17:11 Uhr

zu: Beim Parken - was hat Vorrang? Schild oder Bodenmakierun

"Dieser wurde allerdings Abgelehnt, da bereits auf der Begründung hingewiesen wurde, dass Bodenmarkierung trotz schlechtem Wetter erkennbar war.
Dem wiederspreche ich aber, da am Vorabend für mich nicht erkennbar war, dass die Abgrenzung des Parkplatzes bereits 1,5 m vor dem Schild beginnt. "

das der strich nicht erkennbar war kannst du nicht bestreiten. das ist eine tatsachenfestellung. die ist für fast alle RM bindend.
allerdings kannst du versuchen zu beweisen das am vorabend der strich nicht zu erkennen war.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer länger als drei Minuten hält

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer sein Fahrzeug verlässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Seen

In Moorgebieten

An Flussläufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten