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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
23.03.2006, 11:32 Uhr

Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Hallo Ihr,

mich würde mal interessieren wer oder was festlegt, wie schnell z.B. an einer unübersichtlichen Stelle gefahren werden darf.

Ich meine jetzt nicht die üblichen 50 km/h innerorts o.ä.
Ich meine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf "exotische"
Werte wie 80, 60, 40, 20 km/h. Wie legt man sowas fest?

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sören
23.03.2006, 14:10 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden darf?

Es wird nicht durch die Straßenbaubehörde festgelegt, die baut nur ;-), stellt die Schilder auf.

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie ordnet die Schilder an.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
23.03.2006, 14:46 Uhr

zu: Wer oder was legt fest wo wie schnell gefahren werden da

Im Bayern ist es da noch am Besten. Dort wurde ich noch nie außerhalb der Autobahn geblitzt :-D
Die Landstraßen dort sind meist nicht mit so vielen Schildern überladen.

So sind 70 dort auch oft nur eine "Empfehlung". Zumindest wird dort nicht oft kontrolliert.
Hier im Umland muss man leider extrem auf Tempobeschränkungen achten, da hier geblitzt wird ohne Ende.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit starker Fahrbahnverschmutzung und Rutschgefahr rechnen?

An innerstädtischen Kreuzungen

An Baustellen

An Einmündungen von Feldwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer