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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrspaß
12.04.2006, 10:33 Uhr

Überholen auf Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen

Dass man auf dem Beschleunigungsstreifen überholen darf und auf dem Verzögerungsstreifen nicht, weiß ich jetzt. Allerdings gibt's bei uns im Stadtbereich des öfteren Spuren, die von der einen Autobahneinfahrt bis zur nächsten Autobahnausfahrt reichen. Diese sind also Beschleunigungsspur, dritte Fahrspur und Verzögerungsspur gleichzeitig. Sie sind mit dicken Strichen von den anderen Fahrbahnen getrennt. Darf man dort die Lastwagen, die meistens die "normale" rechte Spur blockieren überholen oder muss man auf die ganz linke Spur?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.04.2006, 11:04 Uhr

zu: Überholen auf Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen

das kommt darauf an: Befindest Du Dich Anfangs auf diesem "Beschleunigsungsstreifen" oder auf der Hauptfahrbahn? Befindest Du Dich auf der B-Spur, so darfst Du rechts an dem LKW vorbeifahren, um Dich vor ihm einzufädeln. Du darfst aber nicht von der Hauptfahrbahn auf die B-Spur wechseln, um den LKW rechts zu überholen.

Eigentlich handelt es sich hier gar nicht um einen Beschleunigungsstreifen, sondern um eine seperate Richtungsfahrbahn. Kommt aber aufs gleiche raus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern globalplayer
13.04.2006, 10:34 Uhr

zu: Überholen auf Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen

Und wenn man direkt abfahren will und gar nicht vor hat einzufädeln?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.04.2006, 11:11 Uhr

zu: Überholen auf Beschleunigungs-/Verzögerungsstreifen

dann ist es zwar unsinnig, an dem LKW vorbeizufahren, da man ja sowieso wieder abbremsen muß, aber erlaubt, da es sich nicht um einen Überholvorgang handelt.

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