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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ocean
24.09.2006, 16:36 Uhr

habe auto verliehen - wer zahlt schaden?

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit einer Freundin mein Auto geliehen.

Ich habe natürlich nicht damit gerechnet, dass irgendwas passieren könnte aber wie es so ist hat sie mir einige Beulen reingefahren.

Ich wollte das erst so regeln aber nun ist der Schaden höher als erwartet.
Unsere Freundschaft ist seitdem ziemlich belastet, ich bin mir nicht sicher ob sie mir den Schaden freiwillig ersetzt. Was habe ich für Möglichkeiten an das Geld heran zu kommen? Kennt sich jemand bei der Gesetzeslage aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Warnecke
24.09.2006, 18:14 Uhr

zu: habe auto verliehen - wer zahlt schaden?

Wenn Deine "Freundin" einen Auftrag für Dich erledigt hat, seh ich keine Möglichkeit das Du nur einen Cent bekommst.

Wenn sie das Fahrzeug für persönliche Zwecke benutzt hat, so kannst Du den Schaden zurückfordern.
Andererseits stellt sich mir die Frage wie die Beulen an das Fahrzeug gekommen sind. Wenn andere Fahrzeuge "berührt" wurden, wurde der Schaden beglichen ?
Dumm wenn die Sache offiziell wird, und es stellt sich raus das Deine "Freundin" einfach abgehauen ist.

Ansonsten kann jede Person einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Vordrucke gibt es in jedem guten Schreibwarengeschäft. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des des Steitwertes. Ist aber nicht die Welt.
Zuständig ist das Amtsgericht. Die Prüfen erst mal nicht ob die Forderung berechtigt ist.
Du solltest aber erst mal Deiner Freundin Deine Forderung mitteilen, mit den Hinweis "innerhalb einer Frist" zu zahlen.
Die Geschichte über das Amtsgericht kann sich über Jahre hinziehen.
Jetzt entscheide was Du machen willst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
24.09.2006, 18:51 Uhr

zu: habe auto verliehen - wer zahlt schaden?

Ich find das ja immer wieder amüsant, das Leute einfach so ihr Auto verleihen. Bei diesen Beitrag komme ich doch leicht ins Schmunzeln. Besonders, wenn ich mir das an mein eigenen Auto vorstelle :-D

Zudem... "aber wie es so ist hat sie mir einige Beulen reingefahren." LOL !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ocean
25.09.2006, 07:34 Uhr

zu: habe auto verliehen - wer zahlt schaden?

also sie hat mir nicht direkt nen auftrag für mich erledigt. Ich hatte lediglich versprochen sie irgendwo hinzufahren und es dann zeitlich nicht geschafft. Daraufhin hab ich gesagt sie soll schnell selbst mit meinem Auto fahren.

Laut ihrer aussage hat sie kein anderes auto gestriffen sondern ist beim rückwärtsfahren gegen eine Mauer gestoßen

@Lizzard
danke für deine Anteilnahme, aber dein Post hat uns jetzt wohl beide nicht viel weiter gebracht

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.09.2006, 23:03 Uhr

zu: habe auto verliehen - wer zahlt schaden?

Melde es doch der Vollkaskoversicherung! Für sowas hat man die.
Wenn Du allerdings keine Vollkasko hast, dann könnte es schwer werden, den Schaden repariert zu bekommen und gleichzeitig die Freundschaft zu erhalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
26.09.2006, 00:12 Uhr

zu: habe auto verliehen - wer zahlt schaden?

>dann könnte es schwer werden, den Schaden repariert zu bekommen und gleichzeitig die Freundschaft zu erhalten. <

Dann ist die Freundschaft eh fürn Arsch. Meine Meinung.

Wenn ich mein Auto verleihe - und das kommt selten vor, dann nur an eine handvoll Leute und jedes Mal ist klar:

"Fährst du ihn krumm, kümmerst du dich um die Reparatur bzw. stellst mir nen neuen hin."

Genauso, wenn ich mir Autos ausleihe. Übersteigt der Wert geliehener Autos mein Budget, fahre ich sie nur, falls VK vorhanden.

Wenns nur ein paar Beulen sind, kann man das doch regeln.


Gruß

Christian

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Lkw wird anhalten

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten