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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
28.06.2007, 12:50 Uhr

Frage zum Fahrverbot

Hallo,

Ich war gerade mit ein paar Leuten am diskutieren wegen Fahrverbot! Jemand behauptet, dass man trotz Fahrverbot (Klasse B) noch Mofa fahren darf! stimmt dass? kann ich mir nicht vorstellen!

Vielen Dank! Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.06.2007, 13:18 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Das hängt von deinem Alter ab. Wenn du vor 1962 (?) geboren bist darfst du Mofas bis 25 km/h ohne Führerschein fahren.

Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.06.2007, 13:36 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot (nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis) gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Mofas. Wer also ein Fahrverbot hat (z.B. rote Ampel ab 1 Sekunde, 0,5 Promille, Geschwindigkeitsüberschreitung), der darf während der Dauer des Fahrverbots auch kein Mofa führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
28.06.2007, 14:41 Uhr

zu: Frage zum Fahrverbot

beim entzug der des fs darf man noch mofa fahren, da dafür kein fs sondern nur eine prüfbescheinigung nötig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie biegen voreinander ab

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112