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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
10.07.2007, 14:28 Uhr

mit dem roller auf die schnellstraße

so, ich mal wieder :)

nun lautet meine frage, ob man mit dem roller auf die schnellstraße darf, wenn eine höchstgeschwindigkeit von 50kmh gilt??

ich habe schon bei div. routenplanern versucht eine umwegstrecke zu finden, aber irgendwie finde ich die schnellstraße an sich gar nicht und naja .... auf jeden fall gibt es diese schnellstraße, bin ja schon oft genug da gefahren, sie ist mit diesem blauen schild gekennzeichnet, aber hat nunmal eine höchstgeschw. von 50kmh

kann ich sie vielleicht deshalb auch nicht im routenplaner finden? weil es keine "echte" schnellstraße ist ??


mmh, mag jetzt alles etwas komisch klingen, wer noch nachfragen hat, möge sie einfach stellen, weiß dass das etwas kompliziert ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern francesca
10.07.2007, 14:41 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

Meinst Du das Zeichen?

VZ Kraftfahrstrasse

Wenn es das ist, dann darfst Du die Strasse mit dem Roller nicht benutzen. Dort dürfen nur Kraftfahrzeuge fahren, die eine bbH von mehr als 60 km/h erreichen. Daran ändert auch die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
10.07.2007, 14:44 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

danke für die schnelle antwort!

genau ja das zeichen meine ich!


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.07.2007, 14:55 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

Auf Straßen mit diesem Zeichen darfst du nicht fahren, unabhängig davon, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
10.07.2007, 21:25 Uhr

zu: mit dem roller auf die schnellstraße

hm, aber n bisschen paradox isses schon o.O

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren