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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blablubb
29.07.2008, 10:30 Uhr

Halteverbot

Hallo zusammen,

mir ist was blödes passiert eben, habe im absoluten Halteverbot geparkt und muss jetzt 15 EURO zahlen. Habe das Anfangsschild übersehen. Danach kam allerdings wieder ein Anfangsschild (Also wieder nur ein Pfeil, der den Anfang signalisiert), daher dachte ich, wird davor wohl kein Halteverbot sein, und habe noch vor dem Schild geparkt (Es standen noch zwei weitere Autos da, ich hatte also keinen Grund, ins Grübeln zu kommen.

Frage: Habe ich da Chancen um die 15 EURO drum rum zu kommen? (Ich vermute mal nein, würd aber gerne eure Meinung hören)

Gruß, blablubb

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.07.2008, 13:02 Uhr

zu: Halteverbot

du wirst noch mehr übersehen haben den anfangsschild und anfangsschild zusammen (hintereinander) geht nicht.
zahlen und lächeln

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blablubb
29.07.2008, 13:50 Uhr

zu: Halteverbot

Ich habe definitiv nicht mehr übersehen. Die Schilder stehen dort nur vorübergehend auf Grund einer Baustelle. Und da haben die wohl ein falsches Schild aufgestellt. Das zweite Anfangsschild sollte sicherlich eigentlich in beide Richtungen Pfeile haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.07.2008, 19:23 Uhr

zu: Halteverbot

Meines Erachtens könnte sich in diesem Fall ein Einspruch lohnen. Wenn ein Schild "Beginn des Haltverbots" steht, dann kann man daraus schließen, dass vor dem Schild kein Haltverbot ist, denn ansonsten wäre der Beginn eben kein Beginn. Eine bereits begonnene Haltverbotsstrecke kann man nicht erneut beginnen lassen.

An dieser Stelle wäre entweder das Zeichen mit den zwei entgegengesetzten Pfeilen richtig gewesen, oder man hätte - da ja die Stelle ohnehin noch im HV-Bereich liegt - das Zeichen ganz weglassen sollen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
30.07.2008, 01:09 Uhr

zu: Halteverbot

»Wenn ein Schild "Beginn des Haltverbots" steht, dann kann man daraus schließen, dass vor dem Schild kein Haltverbot ist, denn ansonsten wäre der Beginn eben kein Beginn. Eine bereits begonnene Haltverbotsstrecke kann man nicht erneut beginnen lassen.«

Festzuhalten bleibt aber, dass ein - im Gegensatz zur nicht ganz korrekten Baustellenbeschilderung - fest ausgeschildertes Haltverbot vom TE offenbar völlig übersehen wurde.

Aber einen Einspruch versuchen kann man immer...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.07.2008, 17:39 Uhr

@ Kahleberger

> indem

> irgend einer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
30.07.2008, 17:44 Uhr

zu: Halteverbot

Hm, Euch fehlt wohl die Schule jetzt zur Ferienzeit???
Darf ich mitspielen?
:-D

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer