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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westluke
12.01.2005, 14:54 Uhr

Probezeitverlängerung oder nicht???

Also :
Ich wurde vor nicht ganz einem Jahr angehalten und mir wurde vorgeworfen über rot gefahren zu sein(da war ich noch in der Probezeit). Da ich aber defenitiv nicht über rot gefahren bin und dafür einen Zeugen hatte habe ich Einspruch eingelegt und bin vor Gericht gegangen.Wurde dann Anfang Dezember verurteilt(da war ich nicht mehr in der Probezeit).

Und hier meine Frage:
Bezihen sich die Punkte dafür auf das Datum an dem es gescha(März letzen Jahres) oder auf das Datum an dem das Urteil rechtskräftig wurde(Dezember letzten Jahres)? Wenn ersteres der Fall wäre müsste ich ja mit einem Aufbauseminbar rechnen.

Schon mal danke im voraus. mfg westluke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
12.01.2005, 17:57 Uhr

zu: Probezeitverlängerung oder nicht???

Es zählt der Zeitpunkt der Tat. Wenn du tatsächlich Punkte bekommen hast, dann ist euch deine Probezeit noch nicht vorbei und du wirst noch eine Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Lkw, der liegen geblieben ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Kräftig Gas geben

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden