Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pauldns
12.04.2005, 22:10 Uhr

Kosten Aufbauseminar

Bin 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit an einer Ampel in Frankfurt wegen 0,3 sek rotlicht fotografiert worden :-).

Nach hin und her, auch mit Anwalt, steht mir eine Nachschulung, alias "Aufbauseminar" ins Haus.

Hier auf der Fahrtipps.de Seite hab ich so ein Richtmaß für Fahrschulhonorar zwischen 200 und 250 € gelesen.

Bei uns im Saarland gibt es ne Koordination von Nachschulungen. Die "nette" Frau will gerne 200 € Anzahlung plus 150-200 €, wie sie anscheinend gerade gelaunt ist.

Das Geld geht laut aussage der Frau voll an die Fahrschule, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Darüber hinaus, kann ich nicht zu jedem Termin erscheinen, da ich einen auf je 1 Monat befristeten Arbeitsvertrag habe, wobei ich den Urlaub erst nach dem abgearbeiteten monat nehmen kann.

Somit droht mir beim Fernbleiben der Arbeitsstelle der Arbeitsplatzverlust. Ausserdem fehlt mir das Geld, was ich brauche.


Ist dieser Preis "normal" für eine "normale" Nachschulung?!
Ist das die Regel, dass man sich bei einer "Koordinierungseinrichtung", in meinem Fall eine Familie, anmeldet?!!

Fragen über Fragen, ich hoffe auf Antworten, die mir weiterhelfen.

Vielen Dank & Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reza
14.04.2005, 10:59 Uhr

zu: Kosten Aufbauseminar

Ich hab mal ne generelle Frage zum Aufbauseminar.
Sollte eigentlich einen Bescheid bekommen,es wurde aber bis jetzt nur ein Bußgeldbescheid geschickt.Warte jetzt schon ca. einen Monat auf das andere. Gibt es da auch so etwas wie eine 3monatige Frist?
Bitte um antwort.
liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen