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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte
Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?
Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte
Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist
Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?
Weil der Bremsweg länger wird
Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann
Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Einfach durchfahren
Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben
Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren
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