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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angel_of_sin
06.02.2006, 15:04 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

auf jedenfall Bußgeld, es hat nichts damit zu tun ob du Klasse b hast, der Roller darf nur 45/50 Fahren und wenn der Roller "getuned" ist (also Drossel ausgebaut)geht erstens der Versicherungsschutz verloren und 2tens wäre er offiziell nicht im Straßenverkehr zulässig soweit ich weiß....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
06.02.2006, 15:33 Uhr

zu: Roller "Leicht" getunt

Das wäre eine Straftat, nämlich "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Ein derartiges Kraftrad dürfte zumindest zur Klasse A1 gehören, für das definitiv keine Fahrerlaubnis besteht.

Zur Strafandrohung guckst du hier:

http://bundesrecht.juris.de/stvg/BJNR004370909BJNE
003201308.html

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-033-B

Ich muss dem grünen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich darf durchfahren

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen