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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Velodriver
01.04.2006, 20:14 Uhr

Was passiert bei fahren ohne Betriebserlaubnis während Probe

Ich wurde gestern mit meinem Moped angehalten und dabei wurde mein Lenker bemängelt der nicht von der Dekra abgenommen wurde und damit hat mein Moped keine Betriebserlaubnis. Der Polizist meinte das würde 50€ kosten und 3 Punkte. Muss ich jetzt ein Aufbauseminar machen und muss ich in der Zeit des Aufbauseminars mein Führerscheinabgeben???

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01.04.2006, 20:21 Uhr

zu: Was passiert bei fahren ohne Betriebserlaubnis während Probe

Ja, Aufbauseminar wird fällig, da A-Verstoß. (Zusammen mit Probezeitverlängerung um 2 Jahre)

Nein, du musst deinen Führerschein nicht abgeben (nur wenn du das Aufbauseminar nicht fristgerecht abschließst)

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01.04.2006, 20:27 Uhr

zu: Was passiert bei fahren ohne Betriebserlaubnis während Probe

Hab ich chancen wenn ich sage das ich wegen Flut in Verzug gekommen bin und darum nicht bei der Dekra war und dies sofort nachhole oder hab ich mit dieser Ausrede keine Chancen? Gibt es überhaupt ne Möglichkeit sich herauszuwinden. Wieso ist das A-Verstoß ist doch nicht gleichzusetzten mit fahrlässiger Tötung oder...blöden Gesetze

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01.04.2006, 21:31 Uhr

zu: Was passiert bei fahren ohne Betriebserlaubnis während Probe

Wieso konntest Du wegen einer Flut nicht zum TÜV? Klingt nicht sooo glaubwürdig. Und mit fahrlässiger Tötung wird das in keinster Weise gleichgesetzt (wie kommst Du darauf?) Fahrlässige Tötung ist eine Straftat, die mit A- Verstößen oder Aufbauseminaren gar nix zu tun hat.

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01.04.2006, 22:01 Uhr

zu: Was passiert bei fahren ohne Betriebserlaubnis während Probe

Das mit dem Vergleich hab ich nur angebracht da es unter A-Verstoß in den Lehrbüchern steht und eine ungültige Betriebserlaubnis ebenfalls als A-Verstoß gilt. Ich habe B Führerschein.

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01.04.2006, 22:18 Uhr

zu: Was passiert bei fahren ohne Betriebserlaubnis während Probe

Die fahrlässige Tötung ist kein A-Verstoß, da kein Tatbestand des Bußgeldkataloges, sondern eine Straftat (§ 222 StGB). Aber wir weichen ab :)

"Hab ich chancen wenn ich sage das ich wegen Flut in Verzug gekommen bin und darum nicht bei der Dekra war und dies sofort nachhole"

Na ja... natürlich kannst Du Einspruch einlegen, wenn Du eine gute Begründung hast. Wenn nicht, ist das relativ sinnlos. Also, frag Dich selbst, ist das eine gute Begründung? ((Ironiemodus an) warum klingt die Frage nur so rethorisch *g* (Ironiemodus aus))

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