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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hugh
03.08.2006, 11:03 Uhr

Mit Fahrrad über Fußgängerampel

Eine Freundin von mir ist heute mit dem Fahrrad bei rot über eine Fußgängerampel gefahren. Natürlich wurde sie erwischt. Laut Polizei mußte sie 25 Euro bezahlen. Aber soweit ich weiß, bezahle ich als Fußgänger bei mißachtung einer Fußgängerampel 5 Euro. Warum sollte man auf dem Fahrad mehr bezahlen?
Wenn man eine Autoampel mißachtet als Fahrradfahrer ist mir schon klar das ich da mehr bezahle, aber eine Fußgängerampel?

Wäre schön wenn sich da jemand auskennt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
03.08.2006, 11:54 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Fußgängerampel

Da hat deine Freundin aber Glück gehabt, dass da keine Radfahrer-Ampel war.
Laut Bußgeldkatalog:
Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt
>> 5 €
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
>> 50 €
Hier wurde wahrscheinlich freundlicher Weise
Als Radfahrer oder Mofafahrer nur Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren
- mit Gefährdung
>> 25 €
zur Anwendung gebracht.
Was genau zur Last gelegt wird, steht übrigens auf dem Knöllchen. Der Tarif ist dabei keineswegs willkürlich, sondern unterliegt dem
Bußgeldkatalog >
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php

Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hugh
03.08.2006, 14:17 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Fußgängerampel

Ne sie hat niemanden gefährdet und den Radweg hat sie auch benutzt. Sie hat nur die rote Fußgängerampel mißachtet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
03.08.2006, 14:59 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Fußgängerampel

Und ist bestimmt auch nicht abgestiegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
03.08.2006, 20:49 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Fußgängerampel

Was hat denn eigentlich die Ampel für den Radweg angezeigt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sören
04.08.2006, 14:18 Uhr

zu: Mit Fahrrad über Fußgängerampel

Fußgänger bezahlen nur so wenig, weil von ihnen kaum eine Gefahr ausgeht.

Radfahrer bezahlen die Hälfte von Autofahrer. 25 € sind die Hälfte eines unqualifizierten Rotlichtverstoßes (Dunkelgelb). Sie ist also kurz nachdem die Ampel umgesprungen ist rüber gefahren oder der Polizist hat nur gesehen, daß sie Rot war aber nicht wie lange. Man könnte sogar aus er Sache raus kommen, da Fußgängerampeln keine Gelbphase haben und die eigentlich mit berücksichtigt werden müßte.


Aber das Eigentliche: Die Ampelregelungen für Radfahrer sind kompliziert.

- Zuerst wird geschaut, ob es eine Radampel, also mit leuchtendem Fahrrad, gibt. Dann ist diese zu beachten.

- Falls es sie nicht gibt, wird geschaut, ob die Radfurt direkt an die Fußgängerfurt grenzt, die Furten also mit genau 3 Linien markiert sind. Ist das der Fall, ist die Fußgängerampel zu beachten.

- Falls das nicht zutrifft, ist die Hauptampel zu beachten.


Und das Beste ist, es ist jeweil unabhängig davon, wo man fährt. Eine Radwegampel gibt es deswegen nicht, nur ein Radfahrerampel. Es kann also sein, daß man auf der Radweg fahrend, die Fahrbahnampel zu beachten hat, oder auf der Fahrbahn fahrend, die Fußgängerampel.


Bei Rotlichtverstößen durch Radfahrer sollte man sich immer erst genau überlegen, welche Ampel überhaupt gilt. Nicht einmal Polizisten wissen es immer (sie glauben es nur).


Bis die Tage,
Sören

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Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

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Was ist hier richtig?

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Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-002-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss an der Haltlinie zunächst anhalten