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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Danny87
01.06.2007, 16:53 Uhr

29Kmh zu viel, mein Sohn

Schönen guten Tag,
mein Sohn (20 Jahre, Probezeit) wurde vorgestern mit 79kmh (erlaubt 50kmh) geblitzt.
Womit muss ich als Fahrzeugbesitzer rechnen?
Bekomme ich Geldstrafe + Punkte oder bekommt mein Sohn eine Geldstrafe + Nachschulung + vll. Punkte?
Ich frage deshalb, denn die können ja nicht wissen, dass mein Sohn am Steuer saß. Ähnlich sehen wir uns auch ein bisschen. Außerdem wurde er nachts geblitzt, vll könnte man den Fahrer deshalb nicht so gut erkennen.

Bitte um eine Antwort von jdn.m der Ahnung hat.

Danke

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
01.06.2007, 17:38 Uhr

zu: 29Kmh zu viel, mein Sohn

»Bitte um eine Antwort von jdn.m der Ahnung hat«

Anwälte.

Mich beschleicht der Eindruck, dass wir uns hier zunehmend mit den verfahrenstechnischen Nöten kreativer Schnellfahrer befassen. Stattdessen verweise ich lieber auf die zahlreichen mehr oder weniger erbaulichen Beiträge zu diesem Thema, die über die Suchfunktion oder an anderer Stelle im Internet zu erreichen sind.

Kurz gesagt: Nicht das richtige Forum für dieses Anliegen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Mit starken Regenschauern

Mit verschmutzter Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Parkverbote

Überholverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen